Versand und Zahlungsbedingungen


Zahlung

Rechnungen sind zahlbar innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Mängelrügen bezüglich offensichtlicher Mängel können nur berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich geltend gemacht werden. Weinstein und Weindepot sind ein Zeichen der Qualität und kein Grund zur Beanstandung.

Das Eigentumsrecht der gelieferten Waren bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung entstandenen und entstehenden Forderungen bei der SHW.

Im Falle des Zahlungsverzugs berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8 % Gerichtstand und Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Konstanz. Für Auslandslieferungen gilt deutsches Recht. 

Lieferung

Bei Aufträgen ab 18 Flaschen liefert SHW im Rahmen seines regionalen Lieferservice einmal wöchentlich frei Haus. Für kleinere Aufträge berechnen wir eine Frachtpauschale von 5.- € / Auftrag.

Der Versand erfolgt auf Wunsch des Käufers per Spedition oder Post. Eine Versandeinheit ist in der Regel 1, 2, 3,  6, 12  oder 18 Flaschen. Kleinaufträge bis 17 Flaschen versenden wir für Sie gegen Berechnung der Verpackungs- und Versandkosten. Für Aufträge von 18 – 53 Flaschen berechnen wir eine Versandpauschale von 1,00 € / Flasche, ab 54 - 119 Flaschen berechnen wir 0,50 € / Flasche.

Der Versand frei Haus innerhalb des Bundesgebiets erfolgt ab einer Bestellung von 120 Flaschen. Bei Sendungen ins Ausland berechnen wir neben den Versandkosten eine Aufwandpauschale  von 10,- € je Packet.Das Transportrisiko trägt der Empfänger. Transportschäden sind beim jeweiligen Transportunternehmen sofort zu melden. 

Lieferungen in die Schweiz

Privatkunden dürfen  seit dem  01.07. 2014  zollfrei 5 Liter ( 6 x 075 l-Flaschen)  Wein in die Schweiz einführen. Bei alkoholischen Getränke über 18 % Vol. ist die zollfreie Einfuhrmenge auf 1 Liter begrenzt. Darüber hinaus gelten folgende Sätze: bei Wein jeder weitere Liter 2 SFr., bei Spirituosen jeder weitere Liter 15 SFr. 

Mehrwertsteuer ist nicht Zollgebühr 

Verwechseln Sie nicht die Zollgebühr mit der Mehrwertsteuer. Unabhängig von den Zollabgaben wird auf alle Einfuhren über 300 Franken eine Mehrwertsteuer von 8 Prozent des Gesamtwerts erhoben. Schweizer können sich aber die im Ausland gezahlte Umsatzsteuer rückerstatten lassen. In Deutschland liegt diese zurzeit bei 19 Prozent.